Assistanceversicherung

PROTRIP-WORLD kann als Versicherungskombination, bestehend aus Reisekranken-, Unfall-, Gepäck-, Assistance- und Privathaftpflichtversicherung, abgeschlossen werden. 

Auf dieser Seite erhalten Sie mehr Informationen über die Assistanceversicherung.

Leistungen der Assistanceversicherung

- sofern vereinbart -

Sofern abgeschlossen, beinhaltet die Assistanceversicherung folgende Leistungen:

I. Hilfe bei Verlust von Reisezahlungsmitteln

Gerät die versicherte Person auf einer Reise im Ausland aufgrund von Diebstahl, Raub oder sonstigem Abhandenkommen ihrer Reisezahlungsmittel in eine finanzielle Notlage, stellt der Versicherer die Verbindung zur Hausbank der versicherten Person her. Ist die Kontaktaufnahme zur Hausbank nicht binnen 24 Stunden nach dem der Schadenmeldung folgenden Werktag möglich, kann die versicherte Person ein Darlehen des Versicherers bis zu 1.600 € je Schadensfall in Anspruch nehmen.

 

Die Auszahlung des Darlehens erfolgt nur gegen schriftliche, unbedingte Verpflichtung der versicherten Person zur Rückzahlung bis spätestens 30 Tagen nach Auszahlung an den Versicherer.

 

Der Verlust ist bei Verdacht auf eine strafbare Handlung unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen; die versicherte Person hat sich dies polizeilich bescheinigen zu lassen. In jedem Falle sind Nachforschungen beim Fundbüro anzustellen und bescheinigen zu lassen.

 

II. Hilfe bei Verlust von Reisedokumenten

Gerät die versicherte Person auf einer Reise im Ausland aufgrund von Diebstahl, Raub oder sonstigem Abhandenkommen ihrer Reisedokumente in eine Notlage, benennt der Versicherer die zuständigen Behörden und notwendigen Unterlagen für die Ausstellung der für die Beendigung der Reise erforderlichen Ersatzdokumente.

 

Der Versicherer erstattet die Kosten für die Ersatzbeschaffung der für die Beendigung der Reise im Ausland erforderlichen Ersatzdokumente. Kosten für die Ausstellung von Ersatzdokumenten nach Beendigung der Reise werden nicht erstattet.

 

Der Verlust ist bei Verdacht auf eine strafbare Handlung unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen; die versicherte Person hat sich dies polizeilich bescheinigen zu lassen. In jedem Falle sind Nachforschungen beim Fundbüro anzustellen und bescheinigen zu lassen.

 

III. Hilfe bei Strafverfolgungsmaßnahmen

Wird die versicherte Person mit Haft bedroht oder verhaftet, ist der Versicherer bei der Vermittlung eines Anwalts und eines Dolmetschers behilflich.

 

Die versicherte Person kann ein Darlehen des Versicherers für die Begleichung von Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten oder einer Strafkaution von insgesamt bis zu 12.000 € in Anspruch nehmen.

 

Die Auszahlung des Darlehens erfolgt nur gegen schriftliche, unbedingte Verpflichtung der versicherten Person zur Rückzahlung bis spätestens 30 Tagen nach Auszahlung an den Versicherer.

 

IV. Heimreise im Notfall

Bei Tod, einer schweren Unfallverletzung oder unerwartet schwerer Erkrankung eines Angehörigen organisiert der Versicherer die Heimreise aus dem Ausland und erstattet die zusätzlichen Fahrtkosten per Bahn oder Flugzeug (Economy Klasse). Als Angehörige der versicherten Person zählen Ehepartner, Kinder, Eltern, Lebensgefährte (eheähnliche Gemeinschaft), Lebenspartner (gem. LPartG), Stiefeltern, Stiefkinder, Großeltern, Enkel, Geschwister, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwager und Schwägerin.

 

Bei einem Schaden am Eigentum der versicherten Person durch Feuer, Elementarereignisse oder Straftat eines Dritten organisiert der Versicherer die Heimreise aus dem Ausland und erstattet die zusätzlichen Fahrtkosten per Bahn oder Flugzeug (Economy Klasse). Voraussetzung für die Leistung ist, dass der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermögen des Geschädigten erheblich oder die Anwesenheit der versicherten Person zur Schadenfeststellung notwendig ist.

 

Nicht genutzte Reiseleistungen werden nicht erstattet. Je Versicherungsjahr wird für maximal 2 derartige Versicherungsfälle geleistet.

 

V. Anreise einer Vertrauensperson im Notfall

Wird die versicherte Person während der Reise im Ausland aufgrund schwerer Unfallverletzung oder unerwarteter schwerer Erkrankung für einen Zeitraum von mehr als 5 Tagen stationär behandelt, organisiert der Versicherer auf Wunsch der versicherten Person die An- und Abreise einer nahe stehenden Person zum Ort des Krankenhauses und von dort zurück zum Wohnort und übernimmt die Fahrtkosten per Bahn oder Flugzeug (Economy Klasse) sowie die Kosten einer einfachen Unterbringung. Erstattet werden diese Leistungen bis zu einem Betrag von max. 4.000 € pro Schadensfall.

 

Die genauen Leistungen und Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen

Leistungsausschlüsse klipp und klar

Grundsätzlich kein Versicherungsschutz besteht für Schäden:

  • die vorsätzlich durch die versicherte Person herbeigeführt wurden
  • die die versicherte Person durch oder während der vorsätzlichen Ausführung einer Straftat oder des vorsätzlichen Versuchs einer Straftat verursacht hat

Leistungsausschlüsse der Assistanceversicherung:

  • Erkrankungen, die eine psychische Reaktion auf ein Kriegsereignis, innere Unruhen, einen Terrorakt, ein Flugunglück oder auf die Befürchtung von Kriegsereignissen, inneren Unruhen oder Terrorakten sind
  • chronische psychische Erkrankungen, auch wenn diese schubweise auftreten, sowie Suchterkrankungen

Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte den Assistance-Versicherungsbedingungen

Rundum geschützt für kleines Geld

Die Assistanceversicherung ist Teil des PROTRIP-WORLD Versicherungspakets, bestehend aus 

  • Auslandskrankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Reisegepäckversicherung
  • Assistanceversicherung
  • Haftpflichtversicherung Standard oder Haftpflichtversicherung Complete

Voraussetzungen

Alles über Voraussetzungen, für wen sich die Versicherung eignet, Beginn, Ende und Wartezeit bei PROTRIP-WORLD.

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Beiträge

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T.: +49 2247 9194-977

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