Auf dieser Seite haben wir für Sie die Leistungen von PROTRIP-WORLD detailliert aufgeführt.
Versicherungsschutz – bei medizinischer Notwendigkeit – besteht für:
Die genauen Leistungen und Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Die ergänzenden Pakete umfassen eine Unfallversicherung, welche folgenden Versicherungsschutz bietet:
Die genauen Leistungen und Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Sofern abgeschlossen, beinhaltet die Assistanceversicherung folgende Leistungen:
1. Gerät die versicherte Person auf einer Reise im Ausland aufgrund von Diebstahl, Raub oder sonstigem Abhandenkommen ihrer Reisezahlungsmittel in eine finanzielle Notlage, stellt der Versicherer die Verbindung zur Hausbank der versicherten Person her. Ist die Kontaktaufnahme zur Hausbank nicht binnen 24 Stunden nach dem der Schadenmeldung folgenden Werktag möglich, kann die versicherte Person ein Darlehen des Versicherers bis zu 1.600 € je Schadensfall in Anspruch nehmen.
2. Die Auszahlung des Darlehens erfolgt nur gegen schriftliche, unbedingte Verpflichtung der versicherten Person zur Rückzahlung bis spätestens 30 Tagen nach Auszahlung an den Versicherer.
3. Der Verlust ist bei Verdacht auf eine strafbare Handlung unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen; die versicherte Person hat sich dies polizeilich bescheinigen zu lassen. In jedem Falle sind Nachforschungen beim Fundbüro anzustellen und bescheinigen zu lassen.
1. Gerät die versicherte Person auf einer Reise im Ausland aufgrund von Diebstahl, Raub oder sonstigem Abhandenkommen ihrer Reisedokumente in eine Notlage, benennt der Versicherer die zuständigen Behörden und notwendigen Unterlagen für die Ausstellung der für die Beendigung der Reise erforderlichen Ersatzdokumente.
2. Der Versicherer erstattet die Kosten für die Ersatzbeschaffung der für die Beendigung der Reise im Ausland erforderlichen Ersatzdokumente. Kosten für die Ausstellung von Ersatzdokumenten nach Beendigung der Reise werden nicht erstattet.
3. Der Verlust ist bei Verdacht auf eine strafbare Handlung unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen; die versicherte Person hat sich dies polizeilich bescheinigen zu lassen. In jedem Falle sind Nachforschungen beim Fundbüro anzustellen und bescheinigen zu lassen.
1. Wird die versicherte Person mit Haft bedroht oder verhaftet, ist der Versicherer bei der Vermittlung eines Anwalts und eines Dolmetschers behilflich.
2. Die versicherte Person kann ein Darlehen des Versicherers für die Begleichung von Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten oder einer Strafkaution von insgesamt bis zu 12.000 € in Anspruch nehmen.
3. Die Auszahlung des Darlehens erfolgt nur gegen schriftliche, unbedingte Verpflichtung der versicherten Person zur Rückzahlung bis spätestens 30 Tagen nach Auszahlung an den Versicherer.
1. Bei Tod, einer schweren Unfallverletzung oder unerwartet schwerer Erkrankung eines Angehörigen organisiert der Versicherer die Heimreise aus dem Ausland und erstattet die zusätzlichen Fahrtkosten per Bahn oder Flugzeug (Economy Klasse). Als Angehörige der versicherten Person zählen Ehepartner, Kinder, Eltern, Lebensgefährte (eheähnliche Gemeinschaft), Lebenspartner (gem. LPartG), Stiefeltern, Stiefkinder, Großeltern, Enkel, Geschwister, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwager und Schwägerin.
2. Bei einem Schaden am Eigentum der versicherten Person durch Feuer, Elementarereignisse oder Straftat eines Dritten organisiert der Versicherer die Heimreise aus dem Ausland und erstattet die zusätzlichen Fahrtkosten per Bahn oder Flugzeug (Economy Klasse). Voraussetzung für die Leistung ist, dass der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermögen des Geschädigten erheblich oder die Anwesenheit der versicherten Person zur Schadenfeststellung notwendig ist.
3. Nicht genutzte Reiseleistungen werden nicht erstattet. Je Versicherungsjahr wird für maximal 2 derartige Versicherungsfälle geleistet.
1. Wird die versicherte Person während der Reise im Ausland aufgrund schwerer Unfallverletzung oder unerwarteter schwerer Erkrankung für einen Zeitraum von mehr als 5 Tagen stationär behandelt, organisiert der Versicherer auf Wunsch der versicherten Person die An- und Abreise einer nahe stehenden Person zum Ort des Krankenhauses und von dort zurück zum Wohnort und übernimmt die Fahrtkosten per Bahn oder Flugzeug (Economy Klasse) sowie die Kosten einer einfachen Unterbringung. Erstattet werden diese Leistungen bis zu einem Betrag von max. 4.000 € pro Schadensfall.
Die genauen Leistungen und Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Bei Abschluss einer Ergänzung umfasst die Reisegepäckversicherung folgende Leistungen:
Das gesamte Reisegepäck der versicherten Person sowie deren Wertsachen wie Schmuck, Laptop, Film- oder Videoausrüstung sind im Rahmen der Versicherungssummen versichert. Ersetzt wird der Zeitwert des Gepäcks bei Diebstahl, Einbruch, Raub, räuberischer Erpressung, vorsätzlicher Sachbeschädigung Dritter, Transportmittelunfall oder Unfall des Versicherten sowie bei Sturm, Brand, Blitzschlag, Explosion oder höherer Gewalt.
Mitversichert sind Schäden an Pelzen, Schmucksachen und Gegenständen aus Edelmetall, Laptops sowie
Foto-, Filmapparaten und tragbaren Videosystemen, jeweils mit Zubehör. Hierfür ist die Ersatzpflicht je
Versicherungsfall begrenzt auf höchstens 50 % der Versicherungssumme von 2.000 €.
Der Selbstbehalt bei Reisegepäckschäden pro Schadensfall beträgt 50 €.
Die genauen Leistungen und Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Bei Abschluss des ergänzenden Comfort-Pakets ist eine vollwertige Privathaftpflichtversicherung für die versicherte Person integriert. Neben Personen- und Sachschäden sind auch Mietsachschäden versichert. Mietsachschäden sind Schäden, die an einer angemieteten Wohnung verursacht werden.
Der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung tritt nur dann ein, wenn für die versicherte Person kein anderweitiger bzw. kein ausreichender anderer Versicherungsschutz besteht (Subsidiärdeckung).
Au-pairs sind in ihrer Eigenschaft als Privatpersonen und im Rahmen der spezifischen Au-pair-Tätigkeit haftpflichtversichert. Dieser Schutz gilt auch für Sprachreisende, die bei Familien mit Kindern wohnen und ähnliche Tätigkeiten wie Au-pairs ausüben.
Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs verursacht werden, sind nicht versichert. Darunter fallen sowohl Personen- als auch Sachschäden.
Im Comfort-Paket sind u. a. Praktikumsschäden mitversichert. Planen Sie jedoch ein Praktikum im Rahmen eines Studiums oder Erasmus-Plus-Programms, empfehlen wir Ihnen das Plus-Paket für noch umfangreichere Leistungen. Das Plus-Paket können Sie abschließen, wenn Ihre Reise einen Bildungshintergrund hat.
Die genauen Leistungen und Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Das Plus-Paket können Sie abschließen, wenn Ihre Reise einen Bildungshintergrund hat.
Das Plus-Paket unterscheidet sich vom Comfort-Paket im Umfang der Haftpflichtversicherung. Das Plus-Paket bietet Studenten oder Erasmus-Plus-Teilnehmern besonders guten Schutz. U. a. beinhaltet es höhere Leistungen bei Praktikumsschäden, die im Rahmen eines Studiums oder Erasmus-Plus-Programms entstehen.
Bei Abschluss des ergänzenden Plus-Paket ist eine vollwertige Privathaftpflichtversicherung für die versicherte Person integriert. Neben Personen- und Sachschäden sind auch Mietsachschäden versichert. Mietsachschäden sind Schäden, die an einer angemieteten Wohnung verursacht werden.
Der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung tritt nur dann ein, wenn für die versicherte Person kein anderweitiger bzw. kein ausreichender anderer Versicherungsschutz besteht (Subsidiärdeckung).
Au-pairs sind in ihrer Eigenschaft als Privatpersonen und im Rahmen der spezifischen Au-pair-Tätigkeit haftpflichtversichert.
Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs verursacht werden, sind nicht versichert. Darunter fallen sowohl Personen- als auch Sachschäden.
Die genauen Leistungen und Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Mo - Fr: 08:00 bis 18:00 Uhr