Leistungen

PROTRIP-WORLD ist entweder als reine Auslandskrankenversicherung oder als Versicherungskombination, bestehend aus Reisekranken-, Unfall-, Gepäck-, Assistance- und Privathaftpflichtversicherung, abschließbar.

PROTRIP-WORLD als Versicherungspaket mit Auslandskranken-, Unfall-, Gepäck-, Assistance- und Privathaftpflichtversicherung

Auslandskrankenversicherung

Ambulante ärztliche Heilbehandlung

 

Stationäre Heilbehandlung einschließlich Operationen

 

Versorgung mit Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln

 

Schmerzstillende Zahnbehandlung, einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung, sowie Reparaturen von Zahnersatz und Zahnprothesen pro Fall

bis 500 €

Haftpflichtversicherung Standard

Privathaftpflichtversicherung inklusive "Berufs"-Haftpflicht für Au-pairs, pauschal für Personen- und/oder Sachschädenbis 1.000.000 €
Sachschäden am unbeweglichen Eigentum der Gastfamiliebis 1.000.000 €*
Mietsachschädenbis 100.000 €*
Haftpflichtschäden, die in Ausführung einer Praktikumstätigkeit verursacht werdenbis 10.000 €*

*Sublimit innerhalb der Grundversicherungssumme

Haftpflichtversicherung Complete

Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschädenbis 5.000.000 €
Schäden in Ausführung eines berufsspezifischen Praktikums im Rahmen eines Studiums oder Erasmus-Plus-Programms

 

Schäden in Ausführung berufsspezifischer Praktika, die nicht im Rahmen eines Studiums oder Erasmus-Plus-Programms erfolgenbis 10.000 €* mit 100 € Selbstbehalt
Ehrenamtliche Tätigkeiten

 

*Sublimit innerhalb der Grundversicherungssumme

Unfallversicherung

Kapitalzahlung bei Unfalltod10.000 €
Invaliditätssumme30.000 €
Invaliditätsstaffel350 %
Kapitalzahlung bei 100 % Unfallinvalidität105.000 €

Reisegepäckversicherung

Versicherungssumme2.000 €
Mitversichert sind Schäden an Pelzen, Schmucksachen und Gegenständen aus Edelmetall, Laptops sowie Foto-, Filmapparaten und tragbaren Videosystemen, jeweils mit Zubehör. Hierfür ist die Ersatzpflicht je Versicherungsfall begrenzt aufhöchstens 50 % der Versicherungssumme
Selbstbehalt bei Reisegepäckschäden pro Schadensfall50 €

Assistanceversicherung

Hilfe bei Verlust von Reisezahlungsmitteln

 

Hilfe bei Verlust von Reisedokumenten

 

Hilfe bei Strafverfolgungsmaßnahmen

 

Heimreise im Notfall

 

Voraussetzungen für die Versicherung mit PROTRIP-WORLD

Sie können sich über PROTRIP-WORLD unter folgenden Voraussetzungen versichern:

  • Sie sind bei Versicherungsbeginn nicht älter als 69 Jahre.
  • Der Abschluss der Versicherung erfolgt vor Ausreise für die gesamte Dauer des Auslandsaufenthaltes bzw. nach Ausreise für die restliche Zeit des Auslandsaufenthaltes, maximal aber für 24 Monate. Wird der Antrag erst nach Grenzüberschreitung gestellt, beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Wartezeit

Für wen eignet sich PROTRIP-WORLD?

Diese Auslandsversicherung ist konzipiert für Personen, die sich für bis zu 2 Jahre im Ausland aufhalten möchten. Dabei ist es unerheblich, ob Sie privat oder geschäftlich auf Reisen gehen. PROTRIP-WORLD empfiehlt sich für internationale Studenten und Doktoranden, Sprach- und Austauschschüler, Highschool-Schüler, Praktikanten, Reisende, Au-pairs, Freiwillige und Work-and-Travel-Teilnehmer.

Ab wann gilt die Versicherung?

Der Versicherungsschutz beginnt – ordnungsgemäße Zahlung vorausgesetzt – zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch mit dem Beginn des Auslandsaufenthaltes.

Wann endet die Versicherung?

Die Versicherung endet automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt. Der Versicherungsschutz endet zum selben Datum, spätestens mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes. Ist die Rückreise bei Versicherungsende aus medizinischen Gründen nicht möglich, verlängert sich die Leistungspflicht, bis eine Rückreise möglich ist.

Wartezeit

Der Versicherungsvertrag muss vor Ausreise für die gesamte Dauer des Auslandsaufenthaltes bzw. nach Ausreise für die restliche Zeit des Auslandsaufenthaltes abgeschlossen werden (maximal aber für 24 Monate). Wird der Antrag nach Grenzüberschreitung gestellt, beträgt die Wartezeit für den Anspruch von Leistungen im Krankheitsfall 14 Tage ab Versicherungsbeginn. Die Wartezeit für versicherte Leistungen im Rahmen einer Schwangerschaft beträgt 10 Monate. 

Die Wartezeit entfällt bei Unfällen, bei ärztlicher Hilfe zur Abwendung einer akuten Lebensgefahr für die versicherte Person oder wenn die Versicherung direkt im Anschluss an eine Vorversicherung abgeschlossen wird. Reichen Sie uns in diesem Fall bitte eine Kopie der Vorversicherung ein.

Voraussetzungen

Alles über Voraussetzungen, für wen sich die Versicherung eignet, Beginn, Ende und Wartezeit bei PROTRIP-WORLD.

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Beiträge

Umfassender Schutz zum kleinen Preis. Mit PROTRIP-WORLD bezahlen Sie nur genau das, was Sie brauchen.

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Sie haben noch Fragen?

Nutzen Sie unsere Online-Formulare und FAQ oder rufen Sie uns einfach an:
T.: +49 2247 9194-977

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