Leistungsausschlüsse klipp und klar
Grundsätzlich kein Versicherungsschutz besteht für Schäden:
- die vorsätzlich durch die versicherte Person herbeigeführt wurden;
- die die versicherte Person durch oder während der vorsätzlichen Ausführung einer Straftat oder des
vorsätzlichen Versuchs einer Straftat verursacht hat.
In der Krankenversicherung besteht keine Leistungspflicht für:
- Kosten für die Heilbehandlung von Erkrankungen, Beschwerden und Anomalien sowie deren Folgen,
die in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsbeginn ärztlich beraten oder behandelt wurden;
- Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, bei denen der
versicherten Person bei Antritt des versicherten Aufenthaltes bekannt war,
dass sie bei planmäßiger Durchführung des versicherten Aufenthaltes aus
medizinischen Gründen stattfinden mussten (z. B. Dialysen);
- Kosten für Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen sowie für Krankentransporte, Rettungs- und Bergungsmaßnahmen die in Zusammenhang mit der Ausübung folgender Sportarten stehen: Motorrad- oder Autorennen einschließlich des Trainings hierzu, Fallschirmspringen, Gleitschirmfliegen, Bungee-Jumping,
Base-Jumping, Bergsteigen (sofern hierfür eine besondere Kletterausrüstung erforderlich ist), Free-Climbing sowie Sport- und Gerätetauchen;
- Kosten für Vorsorgeuntersuchungen (auch Check-ups) sowie Impfungen;
- Anschaffung und Reparatur von Herzschrittmachern, Prothesen, Sehhilfen und Hörgeräten;
- Unfall- oder Krankheitskosten hervorgerufen durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, soweit diese auf
Konsum von Alkohol, Drogen, Rausch- oder Betäubungsmitteln, Schlaftabletten oder sonstigen narkotischen
Stoffen beruhen;
- Akupunktur, Fango und Massagen;
- Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung;
- ambulante psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlungen sowie Hypnose, soweit diese nicht im Rahmen der medizinischen
Leistungen übernommen werden;
- Leistungen bei Schwangerschaft und Entbindung, wenn die Schwangerschaft bereits vor Antritt des
versicherten Aufenthaltes bestand, es sei denn, es liegt eine akute und unvorhersehbare Verschlechterung
des Gesundheitszustandes von Mutter und/oder Kind vor.
Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Leistungsausschlüsse der Unfallversicherung:
- Unfälle, die auf Trunkenheit oder Drogenkonsum beruhen;
- Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht sind;
- Unfälle durch Geistes- und Bewusstseinsstörungen;
- Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch vorhersehbare Kriegsereignisse verursacht sind.
Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte den Unfall-Versicherungsbedingungen.
Leistungsausschlüsse der Assistanceversicherung:
- Erkrankungen, die eine psychische Reaktion auf ein Kriegsereignis, innere Unruhen, einen Terrorakt,
ein Flugunglück oder auf die Befürchtung von Kriegsereignissen, inneren Unruhen oder Terrorakten sind;
- chronische psychische Erkrankungen, auch wenn diese schubweise auftreten, sowie Suchterkrankungen.
Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte den
Assistance-Versicherungsbedingungen.
Leistungsausschlüsse der Reisegepäckversicherung:
- Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht sind;
- Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch vorhersehbare Kriegsereignisse
verursacht sind;
- Schäden durch Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand.
Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte den
Reisegepäck-Versicherungsbedingungen.
Leistungsausschlüsse der Haftpflichtversicherung Comfort:
- Schäden, die an geliehenen, verpachteten und gemieteten Sachen entstehen;
- Schäden am beweglichen Eigentum der Gastfamilie;
- Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs verursacht werden, sind nicht versichert. Darunter fallen sowohl Personen- als auch Sachschäden;
- Schäden aus Austausch, Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten.
Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte den
Haftpflicht-Versicherungsbedingungen.
Leistungsausschlüsse der Haftpflichtversicherung Plus:
- Schäden, die an geliehenen, verpachteten und gemieteten Sachen entstehen;
- Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs verursacht werden, sind nicht versichert. Darunter fallen sowohl Personen- als auch Sachschäden.
Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte den Haftpflicht-Versicherungsbedingungen.