Fragen & Antworten

Sie wollen sich vor Abschluss Ihrer PROTRIP-WORLD-Versicherung gründlich informieren? In diesem Bereich haben wir für Sie die häufigsten Fragen zur Auslandsversicherung PROTRIP-WORLD zusammengestellt. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

  • Allgemeine Fragen

    Hier finden Sie allgemeine Fragen zu PROTRIP-WORLD.

    • Wofür steht LAC?

      LAC steht für Living Abroad Community e. V. und verfolgt den Zweck, Personen, die sich vorübergehend, kurzfristig oder für längere Zeit, aus privaten oder beruflichen Gründen im Ausland aufhalten, zu beraten. Der Vereinszweck soll insbesondere durch folgende Mittel erreicht werden:

      - Beratung und Betreuung der zuvor genannten Personen in den privaten und familiären Lebensbereich betreffenden wirtschaftlichen, rechtlichen und sozialen Fragen, die sich aufgrund des Aufenthaltes im Ausland ergeben.

      - Verhandlungen mit Behörden, Verbänden, Versorgungseinrichtungen und allen sonstigen öffentlichen oder privaten Körperschaften und Institutionen über die besonderen Probleme, Anliegen und Wünsche der zuvor genannten Personen, die sich aufgrund des Aufenthaltes im Ausland ergeben, mit dem Ziel einer Situationsverbesserung für diese Personen.

      - Abschluss von Vereinbarungen über eine vergünstigte Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die zuvor genannten Personen.

      Weitere Informationen finden Sie unter www.living-abroad-community.org.

    • Was ist ein Selbstbehalt und wie hoch ist dieser bei PROTRIP-WORLD?

      Unter "Selbstbehalt" versteht man eine Beteiligung an den Kosten im Schadensfall. Ein "Selbstbehalt von 50 € je Versicherungsfall" bedeutet beispielsweise, dass Sie bei jedem Schadensfall 50 € selbst bezahlen müssen. Bei PROTRIP-WORLD können Sie wählen, ob Sie die Auslandskrankenversicherung ohne Selbstbehalt oder mit 50 € Selbstbehalt pro Versicherungsfall wünschen.

    • Welche Länder gehören zum Geltungsbereich erweiterte EU?

      Zu Europa im Sinne dieser Versicherung gehören alle EU-Länder, Norwegen, Island, Liechtenstein, Schweiz, Vereinigtes Königreich, Andorra, Monaco, San Marino, Vatikanstadt sowie die Kanaren, die Azoren und Madeira. Alle anderen europäischen Überseegebiete sind ausgenommen.
      Folgende 27 Staaten sind Mitglieder der Europäischen Union (EU): Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern (Republik Zypern).

    • Kann jeder PROTRIP-WORLD abschließen?

      PROTRIP-WORLD eignet sich für Personen, die sich für bis zu 2 Jahre im Ausland aufhalten möchten. Dabei ist es unerheblich, ob Sie privat oder geschäftlich auf Reisen gehen. PROTRIP-WORLD empfiehlt sich für internationale Studenten und Doktoranden, Sprach- und Austauschschüler, Highschool-Schüler, Praktikanten, Reisende, Au-pairs, Freiwillige und Work-and-Travel-Teilnehmer.

      Weitere Voraussetzungen sind:

      1) Sie sind bei Versicherungsbeginn nicht älter als 49 Jahre.

      2) Der Abschluss der Versicherung erfolgt vor Ausreise für die gesamte Dauer des Auslandsaufenthaltes bzw. nach Ausreise für die restliche Zeit des Auslandsaufenthaltes, maximal aber für 24 Monate. Wird der Antrag erst nach Grenzüberschreitung gestellt, beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Wartezeit.

    • Erfüllt PROTRIP-WORLD die Visabedingungen in den USA?

      PROTRIP-WORLD erfüllt Bedingungen für J1-VISA in den USA

      Neben den Voraussetzungen für J2-, F1- und F2-Visa erfüllt PROTRIP-WORLD auch die strengen Bedingungen, die das Department of State für Austauschprogramme im Rahmen von J1-Visa in den USA festgelegt hat. Dazu gehören u. a. eine Versicherungssumme von mindestens 100.000 $ für medizinische Behandlung nach Krankheit und Unfällen, 25.000 $ für die Überführung im Todesfall.

      Ausgezeichnete Bewertung von internationaler Ratingagentur

      Die Finanzkraft der Allianz Worldwide Care SA wird von einer der international führenden Kreditratingagenturen, Standard & Poor’s, mit AA (Ausgezeichnet) bewertet. Sie können sich also auch in den heutigen unruhigen Zeiten darauf verlassen, dass ein solides und zuverlässiges Unternehmen hinter PROTRIP-WORLD steht.

    • Erfüllt PROTRIP-WORLD die Visa- und COVID-19-Einreisebestimmungen für Costa Rica?

      Die Regierung der Republik Costa Rica reagiert auf die aktuelle Pandemielage mit schärferen COVID-19-Einreisebestimmungen. So werden Einreisende verpflichtet, neben einer umfangreichen Auslandskrankenversicherung auch die Deckung von Quarantänekosten nachzuweisen. PROTRIP-WORLD bietet sowohl die Deckung der Behandlungskosten einer Covid-19 Erkrankung als auch eventuell anfallender Quarantänekosten bis zu 2.000 US $. Die Sonderregelung bezüglich der Quarantänekosten besteht exklusiv für Reisende nach Costa Rica.

    • Welche Sportarten sind versichert?

      Egal, ob Sie an der Highschool oder Uni das Sportangebot nutzen oder in Ihrer Freizeit Ski fahren, wandern, Rad fahren oder Wasserski fahren – bei PROTRIP-WORLD sind alle diese Aktivitäten mitversichert. Kein Versicherungsschutz besteht für Motorrad- oder Autorennen, Fallschirmspringen, Gleitschirmfliegen, Bungee-Jumping, Base-Jumping, Bergsteigen (mit Kletterausrüstung), Free-Climbing sowie Sport- und Gerätetauchen. Profisportler können nicht in PROTRIP-WORLD versichert werden.

    • Bietet die Haftpflichtversicherung mir auch während meiner Au-pair- oder Praktikantentätigkeit Schutz?

      Beim Abschluss der Auslandskrankenversicherung PROTRIP-WORLD, haben Sie die Möglichkeit, ein ergänzendes Versicherungspaket dazu zu buchen. Bildungsreisende, wie zum Beispiel Au-pairs, haben sogar die Wahl zwischen dem Comfort-Paket, bestehend aus einer Haftpflicht-, Unfall-, Gepäck- und Assistanceversicherung, oder dem Plus-Paket, welches erweiterte Leistungen in der Haftpflichtversicherung bietet.

      Sie planen eine Au-pair-Tätigkeit?

      In dem Fall sollten Sie mindestens das Comfort-Paket dazu buchen. Haftpflichtschäden im Rahmen der Au-pair-Tätigkeit sind hier bis 1 Million Euro mitversichert. Dieser Schutz gilt auch für Sprachreisende, die bei Familien mit Kindern wohnen und ähnliche Tätigkeiten wie Au-pairs ausüben. Wir empfehlen jedoch den Abschluss des Plus-Pakets, denn darin werden zusätzliche Schäden abgedeckt, die im Rahmen einer Au-pair-Tätigkeit auftreten können. Das Schlüsselverlustrisiko sowie Schäden am Eigentum der Gastfamilie sind Beispiele dafür.

      Ihre Reise beinhaltet ein Praktikum?

      Dann ist das Plus-Paket für Sie die richtige Wahl. Mitversichert in Höhe von 5 Millionen Euro und ohne Selbstbehalt sind Schäden in Ausführung eines berufsspezifischen Praktikums im Rahmen eines Studiums oder Erasmus-Plus-Programms. Schäden in Ausführung berufsspezifischer Praktika, die nicht im Rahmen eines Studiums oder Erasmus-Plus-Programms erfolgen, sind - bis zu einer Versicherungssumme von 10.000 € und unter Berücksichtigung eines Selbstbehaltes von 100 € je Schadensfall - mitversichert.

    • Kann ich mitreisende Familienangehörige versichern?

      Mitreisende Familienangehörige können ebenfalls versichert werden, wenn sie nicht älter als 49 Jahre sind. Schließen Sie dafür für jedes Familienmitglied separat eine Versicherung ab.

      Kinder und Jugendliche können über PROTRIP-WORLD versichert werden. Kinder unter 6 Jahren können über PROTRIP-WORLD allerdings nur versichert werden, wenn auch die mitreisenden erziehungsberechtigten Personen über diesen Tarif versichert sind.

    • Kann ich die Versicherung kündigen?

      Nach Ablauf des beantragten Zeitraums endet die Versicherung automatisch. Reisen Sie vorzeitig zurück, teilen Sie uns dies bitte mit. Ein Anruf oder eine E-Mail genügt. Sie bezahlen dann nur die bis zum Eingang dieser Mitteilung angefallenen Beiträge. Besteht ein Lastschriftverfahren, wird dieses gestoppt. Ergibt sich ein Guthaben, bekommen Sie dies umgehend und ohne Abzug einer Verwaltungsgebühr zurücküberwiesen.

      Für eine rückwirkende Beitragserstattung benötigen wir einen Wiedereinreisebeleg, der die vorzeitige Rückkehr bestätigt (Flugticket oder Ähnliches).

  • Fragen zum Coronavirus – Ich bin noch nicht ausgereist

    Hier finden Sie die häufigsten Fragen zum Coronavirus.

    • Ich kann/möchte meine Reise aufgrund des Coronavirus nicht antreten. Ist eine Stornierung der Versicherung möglich?

      Eine Stornierung der Versicherung ist vor Versicherungsbeginn jederzeit möglich. Möchten Sie aufgrund der aktuellen Krankheitswelle den Reisezeitraum ändern, ist eine Verschiebung möglich. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

    • Ich habe Flüge und Unterkünfte in meinem Reiseland gebucht, die ich nicht stornieren kann. Übernimmt meine PROTRIP-WORLD-Versicherung die Kosten?

      Nein, Reisekosten werden nicht von der Auslandskrankenversicherung übernommen. Wir empfehlen: Wenden Sie sich an Ihr Hotel oder Ihre Fluggesellschaft, um zu klären, ob eine Kulanzregelung (Umbuchung oder Stornierung) möglich ist.

    • Ich plane nach Costa Rica zu reisen. Erfüllt PROTRIP-WORLD die Visabedingungen für dieses Land?

      Costa Rica verpflichtet Einreisende, neben einer umfangreichen Auslandskrankenversicherung auch die Deckung eventueller Quarantänekosten nachzuweisen. PROTRIP-WORLD bietet sowohl die Deckung der Behandlungskosten einer Covid-19 Erkrankung als auch eventuell anfallender Quarantänekosten bis zu 2.000 US $. Die Sonderregelung bezüglich der Quarantänekosten besteht exklusiv für Reisende nach Costa Rica. Bitte geben Sie beim Online-Abschluss im Bereich "Raum für besondere Vermerke" den Wunsch einer gesonderten Bescheinigung des Reiseversicherungsschutzes für Costa Rica an. Wir schicken Ihnen diese Erklärung dann gerne nachträglich per E-Mail zu.

  • Fragen zum Coronavirus – Ich bin bereits ausgereist

    Hier finden Sie die häufigsten Fragen zum Coronavirus.

    • Ist eine Ansteckung mit dem Coronavirus versichert?

      Fieber, Husten, Anzeichen einer Corona-Infektion? Sie können beruhigt sein. Angst vor hohen Arztkosten müssen Sie mit dem Versicherungsschutz von PROTRIP-WORLD nicht haben. Die medizinisch notwendige Heilbehandlung der Coronavirus-Infektion ist versichert. Außerdem beinhaltet PROTRIP-WORLD unbegrenzte Nachleistung für Behandlungskosten, sollten Sie aufgrund der Infektion gezwungen sein, länger im Ausland zu bleiben.

    • Werden Quarantänekosten von der Auslandskrankenversicherung übernommen?

      Quarantänekosten werden nicht von der Auslandskrankenversicherung übernommen (Ausnahme: Costa Rica). Oft wird die Quarantäne als vorsorgliche Schutzmaßnahme verordnet. Hierbei handelt es sich nicht um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung. Wenn Sie während der Quarantäne an dem Coronavirus erkranken, ist die Behandlung selbstverständlich versichert.

    • Werden die Kosten eines Corona-Tests von PROTRIP-WORLD übernommen?

      Die Kosten eines Corona-Tests werden übernommen, sofern eine entsprechende Symptomatik besteht und er vom Arzt angeordnet ist. Handelt es sich bei dem Test allerdings lediglich um eine präventive Maßnahme, z. B. zur Erfüllung einer geforderten Ein- oder Ausreisebestimmung oder für einen Gesundheitsnachweis für Schule, Hochschule oder Arbeitgeber etc., so müssen Sie die Kosten selbst tragen.

    • Besteht weiterhin Versicherungsschutz, auch wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat?

      Ja, die Auslandskrankenversicherung von PROTRIP-WORLD schützt Sie sowohl bei Reisen in Ländern, für die vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung ausgesprochen wurde, als auch im Krankheitsfall im Zusammenhang mit einer Pandemie.

    • Besteht weiterhin Versicherungsschutz, auch wenn Corona eine Pandemie ist?

      Ja, PROTRIP-WORLD bietet sowohl Versicherungsschutz bei Pandemien als auch bei Reisen in Ländern, für die vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung ausgesprochen wurde.

    • Meine Regierung empfiehlt die Rückreise in mein Heimatland. Werden Reisekosten von der Versicherung übernommen?

      Nein, Reisekosten werden nicht von der Auslandskrankenversicherung übernommen. Wir empfehlen: Wenden Sie sich an Ihr Reiseunternehmen, um zu klären, ob beispielsweise die Fluggesellschaft Ihnen mit einer Kulanzregelung (kostenlose Umbuchung oder Abbruch Ihrer Reise) entgegenkommt.

    • Ich reise vorzeitig aufgrund des Coronavirus in mein Heimatland zurück. Besteht weiterhin Schutz durch PROTRIP-WORLD?

      Grundsätzlich besteht für eine gewisse Dauer auch Versicherungsschutz bei Unterbrechung des Auslandsaufenthaltes. Da Sie aufgrund der Entwicklung des COVID-19 nicht abschätzen können, wie lange Ihr Heimatlandaufenthalt dauern wird, empfehlen wir Ihnen, direkt nach Einreise ins Heimatland die PROTRIP-WORLD-Versicherung zu kündigen. Teilen Sie uns dies bitte mit. Ein Anruf oder eine E-Mail genügt, um taggenau abzurechnen. Sie bezahlen dann nur die bis zum Eingang dieser Mitteilung angefallenen Beiträge.

      Tipp: Bitte wenden Sie sich an Ihre letzte Versicherung im Heimatland, um diese umgehend wieder zu aktivieren.

      Wenn Sie Ihre Reisepläne wieder aufgreifen, schließen Sie gerne wieder eine neue PROTRIP-WORLD-Versicherung ab

    • Wenn ich mich auf dem Rückweg nach Hause infiziere, sind meine Kosten in meinem Heimatland gedeckt?

      Mit Einreise in Ihr Heimatland endet der Versicherungsschutz von PROTRIP-WORLD. Bitte wenden Sie sich an Ihre letzte Versicherung im Heimatland, um diese umgehend wieder zu aktivieren.

    • Wünschen Sie weitere Informationen zum Coronavirus?

      Das Robert Koch Institut stellt Ihnen wichtige Informationen über die aktuelle Coronavirus-Entwicklung zur Verfügung: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html.

  • Fragen zur Anmeldung

    Hier finden Sie die häufigsten Fragen zur Anmeldung.

    • Wie kann ich die Versicherung abschließen?

      Um sich über PROTRIP-WORLD zu versichern, sind nur 2 Dinge zu tun: Sie füllen das Anmeldeformular sorgfältig aus. Danach überprüfen Sie noch einmal Ihre Angaben und bestätigen die Anmeldung. Und das war’s auch schon für Sie.

    • Ich habe meinen Wohnsitz innerhalb Europas (z. B. Deutschland) und reise in das Vereinigte Königreich. Welche Region muss ich im Online-Abschluss auswählen?

      Wenn Sie Ihren Wohnsitz innerhalb Europas haben und in das Vereinigte Königreich reisen, wählen Sie bitte die Region „Reisen von Europa nach Europa“ im Online-Abschluss aus.
      Zu Europa im Sinne dieser Versicherung gehören alle EU-Länder, Norwegen, Island, Liechtenstein, Schweiz, Andorra, Vereinigtes Königreich, Monaco, San Marino, Vatikanstadt sowie die Kanaren, die Azoren und Madeira. Alle anderen europäischen Überseegebiete sind ausgenommen.
      Folgende 27 Staaten sind Mitglieder der Europäischen Union (EU): Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern (Republik Zypern).

    • Ich reise in mehrere Länder und diese Länder liegen in Regionen mit unterschiedlichen Beiträgen. Wie versichere ich mich richtig?

      Versichern Sie sich bitte wie folgt:

      Regionen-Wechsel bis 6 Wochen

      Wenn Sie sich bis zu 6 Wochen in einer Region mit anderem Beitrag aufhalten, brauchen Sie nichts weiter zu beachten. Bis 6 Wochen besteht weltweit Versicherungsschutz.

      Beispiel: Sie reisen für 6 Monate nach Panama. Auf dem Rückweg planen Sie einen 4-wöchigen Stopover in den USA ein.

      Schließen Sie bitte für die gesamte Reisedauer eine Versicherung für die Preisregion „Weltweit ohne USA und Kanada“ ab.

      Regionen-Wechsel über 6 Wochen

      Wenn Sie längere Zeit in Regionen mit unterschiedlichen Beiträgen reisen, versichern Sie bitte jeden Aufenthalt separat. Schließen Sie dazu mehrere PROTRIP-WORLD-Versicherungen ab. Als Versicherungsbeginn der neuen Versicherung wählen Sie bitte den Tag, an dem Sie in das Land mit anderer Beitragsstufe einreisen. Vermerken Sie bitte beim Abschluss der neuen Versicherung, dass es sich um eine Anschlussversicherung handelt. Wir kündigen dann die Vorversicherung taggenau. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Dauer des Aufenthaltes versichert werden muss und zwischen den einzelnen Versicherungen keine unversicherten Zeiten bestehen dürfen.

      Beispiel: Sie reisen für fünfeinhalb Monate nach Australien und danach für 3 Monate in die USA.

      Schließen Sie bitte für 6 Monate eine Versicherung für die Preisregion „Weltweit ohne USA und Kanada“ ab und im direkten Anschluss eine Versicherung für 3 Monate für die Region „Weltweit mit USA und Kanada“. Im Beispielfall erhalten Sie 2 Bestätigungen für 2 Versicherungen. Wir behandeln die beiden Versicherungen aber wie einen Vertrag, damit Ihnen keine Nachteile entstehen. Der Versicherungszeitraum der ersten Versicherung wird von uns manuell angepasst und Sie erhalten für diesen Zeitraum eine Gutschrift.

    • Ich reise nach Costa Rica. Kann ich mich mit PROTRIP-WORLD versichern?

      PROTRIP-WORLD bietet maßgeschneiderte Versicherungskombinationen, ideal auch für eine Reise nach Zentralamerika. Die aktuelle Pandemielage sorgt für strengere Einreisebestimmungen und so hat auch Costa Rica seine Anforderungen angepasst. Einreisende werden verpflichtet, neben einer umfangreichen Auslandskrankenversicherung auch die Deckung von Quarantänekosten nachzuweisen. PROTRIP-WORLD bietet sowohl die Deckung der Behandlungskosten einer Covid-19 Erkrankung als auch eventuell anfallender Quarantänekosten bis zu 2.000 US $. Die Sonderregelung bezüglich der Quarantänekosten besteht exklusiv für Reisende nach Costa Rica. Bitte geben Sie beim Online-Abschluss im Bereich "Raum für besondere Vermerke" den Wunsch einer gesonderten Bescheinigung des Reiseversicherungsschutzes für Costa Rica an. Wir schicken Ihnen diese Erklärung dann gerne nachträglich per E-Mail zu.

    • Darf ich mehrere Versicherungen hintereinander abschließen?

      Grundsätzlich muss die Versicherung für die gesamte Dauer des Aufenthaltes abgeschlossen werden. Verlängert sich der Auslandsaufenthalt, kann die Versicherung verlängert werden. Ein Neuabschluss ist nur möglich, wenn Sie in eine Region mit anderem Beitrag wechseln. In diesem Fall können Sie für den Aufenthalt in der neuen Region eine neue Versicherung abschließen. Beachten Sie jedoch, dass die maximale Versicherungsdauer von 24 Monaten auch in diesem Fall nicht überschritten werden darf.

    • Ich organisiere meinen Work-and-Travel-Aufenthalt selbst. Kann ich mich trotzdem versichern?

      Das können Sie. Bitte teilen Sie uns bei Abschluss der Versicherung mit, dass Sie Ihre Reise selbst organisieren. Tragen Sie dazu bitte „Work and Travel ohne Programmanbieter“ in das Feld „Raum für besondere Vermerke“ ein.

    • Welche Unterlagen erhalte ich?

      Sie erhalten umgehend nach Anmeldung Ihre Versicherungsbestätigung, die Verbraucherinformationen sowie die Produktinformation per E-Mail.

    • Ich habe die Unterlagen per E-Mail nicht erhalten. Woran kann das liegen?

      Nach Abschluss erhalten Sie umgehend Ihre Versicherungsbestätigung, die Verbraucherinformationen sowie die Produktinformation per E-Mail. Wenn Sie keine E-Mail erhalten haben, überprüfen Sie bitte die angegebene E-Mail-Adresse und schauen in dem SPAM-Ordner nach, ob die E-Mail irrtümlich dort eingegangen ist.

    • Sind meine Daten sicher?

      Der Online-Abschluss erfolgt über eine sichere Verbindung. Wir nutzen Ihre Daten nur zur Erfüllung des Versicherungsvertrages. Mehr dazu erfahren Sie in der Rubrik Datenschutz.

  • Fragen zu bestehenden Verträgen und Vertragsänderungen

    Hier finden Sie die häufigsten Fragen zu bestehenden Verträgen.

    • Mein Einreisedatum verschiebt sich. Kann ich den Versicherungszeitraum ändern?

      Änderungen können innerhalb von 3 Monaten nach dem ursprünglichen Vertragsbeginn vorgenommen werden. Vor dem beabsichtigten Einreisetag genügt eine E-Mail. Wenn Sie den Versicherungszeitraum erst nach dem ursprünglich geplanten Einreisedatum ändern, benötigen wir einen Einreisenachweis (Passkopie oder Flug-/Bahnticket).

    • Mein Auslandsaufenthalt verlängert sich, kann ich die Versicherung verlängern?

      Sollte sich Ihr Auslandsaufenthalt verlängern, können Sie die Verlängerung telefonisch beantragen. Die Höchstversicherungsdauer dieser Versicherung beträgt 2 Jahre.

      T +49 2247 9194-977
      Mo - Fr: 08.00 bis 18.00 Uhr

      Alternativ dazu können Sie uns auch einen Brief, ein Fax oder eine E-Mail senden .

      Bei Annahme des Verlängerungswunsches durch den Versicherer besteht Versicherungsschutz nur für die Versicherungsfälle, die nach dem Antrag auf Verlängerung neu eingetreten sind. Ferner besteht bei einer Verlängerung keine Leistungspflicht für bestehende und bekannte Krankheiten, Beschwerden sowie bestehende Schwangerschaften und deren Folgen.

    • Ich komme früher als erwartet wieder, kann ich die Versicherung kündigen?

      Nach Ablauf des beantragten Zeitraums endet die Versicherung automatisch. Reisen Sie vorzeitig zurück, teilen Sie uns dies bitte mit. Ein Anruf oder eine E-Mail genügt. Sie bezahlen dann nur die bis zum Eingang dieser Mitteilung angefallenen Beiträge. Besteht ein Lastschriftverfahren, wird dieses gestoppt. Ergibt sich ein Guthaben, bekommen Sie dies umgehend und ohne Abzug einer Verwaltungsgebühr zurücküberwiesen.

      Für eine rückwirkende Beitragserstattung benötigen wir einen Wiedereinreisebeleg, der die vorzeitige Rückkehr bestätigt (Flugticket oder Ähnliches).

    • Während meines Auslandsaufenthaltes habe ich einen Urlaub geplant, ist das mitversichert?

      Ist der Hauptzweck Ihres Aufenthaltes im Ausland die Weiterbildung, sind auch alle Zeiträume ohne Weiterbildung im Ausland innerhalb des angemeldeten Zeitraums versichert.

    • Bin ich bei einem Besuch im Heimatland geschützt?

      Sie planen, Ihren Auslandsaufenthalt für einige Tage zu unterbrechen um nach Hause zu reisen? Kein Problem. Bei Unterbrechung der Reise ist ein Heimataufenthalt bis 6 Wochen mitversichert. Auch mehrere Heimataufenthalte sind möglich, wenn die Gesamtdauer 6 Wochen nicht übersteigt. Es besteht Versicherungsschutz für Kosten, die infolge eines Unfalls oder einer neu und akut aufgetretenen Krankheit entstehen. Ein Heimataufenthalt am Ende des Versicherungszeitraumes gilt nicht als Reiseunterbrechung. In diesem Fall endet die Versicherung mit Ihrer Rückkehr in das Heimatland.

    • Ich reise in ein anderes Land als bei Vertragsschluss angegeben. Muss ich das der Versicherung mitteilen?

      Eine Änderung des Reiselandes brauchen Sie uns nicht mitzuteilen, wenn für beide Länder der gleiche Versicherungsbeitrag gilt. Reisen Sie in ein Land mit anderem Versicherungsbeitrag, müssen Sie uns dies mitteilen, wenn die Reise länger als 6 Wochen dauert. Lesen Sie hierzu bitte auch die FAQ „Ich reise in Regionen mit unterschiedlichen Beiträgen. Wie versichere ich mich richtig?“ unter „Fragen zur Anmeldung“.

    • Wie kann ich eine Veränderung einfach und schnell mitteilen?

      Unser Online-Service steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Sie können mit unseren Online-Formularen eine Vertragsverlängerung beantragen, Ihre Versicherung vorzeitig beenden oder Ihre Bank- und Adressangaben ändern.

      Bitte wechseln Sie zu unserem Secure Server,
      um Ihre Änderung online abzuschicken.

  • Fragen zu Zahlungen

    Die häufigsten Fragen zu Zahlungen haben wir in dieser Kategorie aufgeführt.

    • Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es bei PROTRIP-WORLD?

      Der Beitrag für diese Versicherung ist bei Abschluss für die gesamte Versicherungsdauer zu zahlen. Sie können zwischen folgenden Zahlungsmöglichkeiten wählen:


      • a) Kreditkarte: MasterCard, VISA, AMERICAN EXPRESS, JCB, Bancontact, Diners Club, DISCOVER, maestro
        MasterCardVISAAMERICAN EXPRESSJCBBancontactDiners ClubDISCOVERmaestro
      • b) Online-Banking: Sofort., eps, giropay, iDEAL
        Sofort.epsgiropayiDEAL
      • c) Online-Bezahlsystem: PayPal, ALIPAY, Apple Pay
        PayPalALIPAYApple Pay
      • d) SEPA-Lastschriftverfahren
        SEPA

      Der Beitrag richtet sich nach der Dauer der Reise. Reisen Sie früher zurück als erwartet, reicht ein Anruf oder eine E-Mail, um taggenau abzurechnen. Sie zahlen nur für den tatsächlichen Versicherungszeitraum. Für die Erstattung fallen keine Verwaltungsgebühren an.

      Bei Ländern aus dem Euroraum:
      Bei einer über einen Monat hinausgehenden Versicherungsdauer können Sie die Versicherung auch monatlich per SEPA-Lastschriftverfahren zahlen. Die erste Beitragsrate ist bei Versicherungsbeginn fällig, die Folgeraten jeweils zu Beginn des Folgemonats.

    • Was ist das 3-D-Secure-Verfahren?

      Bei Zahlung per Kreditkarte setzen wir das 3-D-Secure-Verfahren ein. Es sorgt für zusätzliche Sicherheit bei Ihren Kreditkartentransaktionen und mindert das Betrugsrisiko durch Kartenmissbrauch.

      Sie geben zunächst Ihre Kreditkartennummer ein. Danach wird eine Verbindung zum Kartenherausgeber hergestellt, damit Sie Ihre Identität beispielsweise mittels eines Codes dort bestätigen können. War die Authentifizierung erfolgreich, wird die Kreditkartenzahlung ausgeführt. Das 3-D Secure-Verfahren ist nicht zu verwechseln mit der Prüfnummer (CVC) Ihrer Kreditkarte.

      Um das 3-D-Secure-Verfahren nutzen zu können, müssen Sie sich bei Ihrer Bank/Kreditunternehmen registrieren, dies dauert in der Regel einige Tage.

    • Was passiert bei nicht eingelösten Lastschriften?

      Bitte vermeiden Sie Rücklastschriften. Jede Rücklastschrift ist mit hohem Verwaltungsaufwand und Bankgebühren verbunden. Wir erheben von Ihnen für nicht eingelöste Lastschriften die uns auferlegten Kosten, wenn Sie die Nichteinlösung (beispielsweise auf Grund von Widerruf, falschen Angaben oder fehlender Kontodeckung) zu verantworten haben.

    • Gibt es Erstattungen von zuviel gezahlten Beiträgen?

      Eventuell zuviel gezahlte Beiträge bekommen Sie umgehend und ohne Abzug einer Verwaltungsgebühr zurücküberwiesen. Reisen Sie vorzeitig zurück, reicht ein Anruf oder eine E-Mail, um taggenau abzurechnen.

    • Mein Heimatland ist Russland und ich reise vorzeitig zurück. Was sollte ich beachten?

      Sollten Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen und wieder in Ihr Heimatland Russland zurückreisen, erhalten Sie eventuell zu viel gezahlte Beiträge zurück. Die weltweiten Sanktionen gegen Russland aufgrund des Kriegs in der Ukraine beinhalten jedoch auch blockierte Zahlungsflüsse, die dies erschweren. Wenden Sie sich gerne an unser Zahlungswesen, sollten Sie hiervon betroffen sein.

  • Fragen zu Schäden und Erstattungen

    Hier finden Sie Fragen und Antworten rund um den Schadensfall.

    • Ich befinde mich in den USA oder in Kanada und benötige einen Arzt, wie soll ich vorgehen?

      Reisende in die USA und nach Kanada wenden sich bitte - wenn möglich vor einer ärztlichen Behandlung - für Beratung und Unterstützung an unseren Partner Global Excel in Kanada (deutschsprachiger 24-Stunden-Service). Die Mitarbeiter von Global Excel helfen Ihnen bei der Auswahl des richtigen Arztes oder Krankenhauses, erklären Ihnen alle Details der Abrechnung und können die direkte Abrechnung mit Ärzten und Krankenhäusern übernehmen.

      Sie erreichen Global Excel 24 Stunden täglich unter der in den USA und in Kanada kostenlosen Rufnummer +1-877-835-6243 (toll-free)

      Weitere Informationen erhalten Sie unter: Was tun im Krankheitsfall?

    • Was ist bei einem Arztbesuch weltweit (ausgenommen die USA und Kanada) zu beachten?

      Grippe, Erkältung, Zahnschmerzen? Gehen Sie zum Arzt! Sie sind im Rahmen einer Auslandskrankenversicherung privat versichert. Die Leistungen und Leistungsausschlüsse Ihrer Versicherung finden Sie unter Leistungen. Weisen Sie den behandelnden Arzt gegebenenfalls auf den Leistungsumfang Ihrer Versicherung hin, um eine Überbehandlung zu vermeiden.
      Nach der Behandlung erhalten Sie vom Arzt eine Rechnung. Aus dieser Rechnung müssen der Name der behandelten Person, die Bezeichnung der Krankheit, die Art der einzelnen ärztlichen Leistungen sowie die Behandlungskosten hervorgehen.
      Bitte reichen Sie die Rechnung im Original und unter Angabe der Versicherungsnummer und Ihrer aktuellen Bankverbindung bei uns ein. Danach erfolgt die Erstattung auf das von Ihnen angegebene Konto.
      Details erfahren Sie unter: Wie werden Ihre Rechnungen erstattet?

    • Wie kann ich Rechnungen einreichen?

      Bitte senden Sie Rechnungen im Original per Post ein. Bitte geben Sie Ihre Versicherungsnummer und ggf. eine Bankverbindung an, falls das Empfängerkonto vom Vertragskonto abweicht.

      Falls Sie unsere Sicherheits-App MY-SAFETY-APP 2 installiert haben und nutzen, können Sie Schadenmeldungen und Arztrechnungen mit einem Knopfdruck direkt an uns schicken. So verkürzt sich die Bearbeitungszeit erheblich.
      https://www.my-safety-app.com/de/funktionen

    • Ist meine Rechnung bei Ihnen angekommen?

      Unsere Bearbeitungszeit beträgt 2 Wochen. Nach Abschluss der Bearbeitung erfolgt eine tarifliche Erstattung oder eine schriftliche Mitteilung.

    • Werden die Kosten für alle Medikamente erstattet?

      Medikamente müssen medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sein. Sie erhalten die Medikamente gegen Vorlage des Rezeptes in der Apotheke. Das Originalrezept kann danach bei uns zur Erstattung eingereicht werden.
      Medikamente, die in der Apotheke ohne Rezept erhältlich sind, sind nicht erstattungsfähig.
      Bitte beachten Sie, dass Rezepte erst bearbeitet werden können, wenn uns die dazugehörige Arztrechnung mit Diagnose vorliegt.

    • Was ist bei einer Krankenhausbehandlung zu beachten?

      Wählen Sie die 24-Stunden-Notfall-Rufnummer der Versicherung, wenn Sie beabsichtigen ein Krankenhaus aufzusuchen. Die Mitarbeiter am Telefon nennen Ihnen passende Kliniken in Ihrer Umgebung und erklären Ihnen, wie Sie weiter vorgehen sollten.

      24-Stunden-Notfall-Rufnummer weltweit, ausgenommen die USA und Kanada:
      +49 2247 922 50-14

      24-Stunden-Notfall-Rufnummer USA und Kanada:
      1-877-835-6243 (toll-free).

      Handelt es sich bei der stationären Behandlung nicht um eine Notfallbehandlung, empfehlen wir den konkreten Behandlungsbedarf vor Behandlungsbeginn mit unserer Leistungsabteilung abzustimmen. So können Sie jedes Kostenrisiko vermeiden.
      Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
    • Was ist ein Krankenrücktransport und wann habe ich Anspruch auf diesen?

      Der Krankenrücktransport ist der medizinisch sinnvolle und vertretbare Transport der versicherten Person an den Wohnort im Heimatland bzw. in das dem Wohnort nächstgelegene geeignete Krankenhaus, wenn aufgrund von Krankheit oder eventueller medizinischer Unterversorgung eine Heilbehandlung nicht oder nur ungenügend im Reiseland durchgeführt werden kann.

      Bei einem Krankenrücktransport ist die versicherte Person entweder auf eine medizinische Begleitung oder eine medizinische Sondereinrichtung, wie z. B. einen Extrasitz im Flugzeug oder Intensivtransport per Ambulanzflug, angewiesen.

      Geschultes medizinisches Personal entscheidet und plant im Notfall den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport anhand der jeweiligen Bedürfnisse des Patienten.

      Liegt eine Notsituation vor, die einen Rücktransport gegebenenfalls erforderlich macht, wenden Sie sich bitte an den Assisteur.
    • Was ist bei Reisen in Russland zu beachten?

      Die Sanktionen, die gegen Russland aufgrund des Kriegs in der Ukraine erlassen wurden, haben indirekt auch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz. So ist beispielsweise der Zahlungsverkehr stark eingeschränkt. Sollte ein Schaden eintreten, ist aktuell nicht auszuschließen, dass Sie in Vorleistung treten müssen. Außerdem ist der medizinische Rücktransport aufgrund der Sperrung des Luftraums aktuell nur auf dem Landweg möglich.

  • Lob, Fragen, Kritik oder Anregungen?

    Ihre Meinung ist uns wichtig!

    • Fühlen Sie sich bei DR-WALTER gut aufgehoben?

      Wir freuen uns, wenn Sie sich kurz die Zeit nehmen, eine Bewertung bei Google, Facebook oder auch Trustpilot zu schreiben. So helfen Sie nicht nur uns, unseren Service weiter zu verbessern, sondern auch anderen Kunden, die auf der Suche nach der passenden Versicherung sind.

    • In welchen Bereichen können wir uns noch verbessern?

      Sollten Sie noch offene Themen haben oder mit unserem Service nicht zufrieden sein, haben Sie natürlich die Möglichkeit, sich an die jeweilige Fachabteilung oder die Abteilung für Beschwerdemanagement (sandra.karnstedt-panienka@dr-walter.com) zu wenden. Auch über unser Kontaktformular sind wir für Sie erreichbar. Weitere Informationen über Fragen zur Beschwerdebearbeitung finden Sie in unserem Impressum.

Wünschen Sie Beratung?
Alle Fragen beantworten wir Ihnen gerne:

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