Sie wollen sich vor Abschluss Ihrer PROTRIP-WORLD-Versicherung gründlich informieren? In diesem Bereich haben wir für Sie die häufigsten Fragen zur Auslandsversicherung PROTRIP-WORLD zusammengestellt. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Hier finden Sie allgemeine Fragen zu PROTRIP-WORLD.
LAC steht für Living Abroad Community e. V. und verfolgt den Zweck, Personen, die sich vorübergehend, kurzfristig oder für längere Zeit, aus privaten oder beruflichen Gründen im Ausland aufhalten, zu beraten. Der Vereinszweck soll insbesondere durch folgende Mittel erreicht werden:
- Beratung und Betreuung der zuvor genannten Personen in den privaten und familiären Lebensbereich betreffenden wirtschaftlichen, rechtlichen und sozialen Fragen, die sich aufgrund des Aufenthaltes im Ausland ergeben.
- Verhandlungen mit Behörden, Verbänden, Versorgungseinrichtungen und allen sonstigen öffentlichen oder privaten Körperschaften und Institutionen über die besonderen Probleme, Anliegen und Wünsche der zuvor genannten Personen, die sich aufgrund des Aufenthaltes im Ausland ergeben, mit dem Ziel einer Situationsverbesserung für diese Personen.
- Abschluss von Vereinbarungen über eine vergünstigte Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die zuvor genannten Personen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.living-abroad-community.org.
Unter "Selbstbehalt" versteht man eine Beteiligung an den Kosten im Schadensfall. Ein "Selbstbehalt von 50 € je Versicherungsfall" bedeutet beispielsweise, dass Sie bei jedem Schadensfall 50 € selbst bezahlen müssen. Bei PROTRIP-WORLD können Sie wählen, ob Sie die Auslandskrankenversicherung ohne Selbstbehalt oder mit 50 € Selbstbehalt pro Versicherungsfall wünschen.
Zu Europa im Sinne dieser Versicherung gehören alle EU-Länder, Norwegen, Island,
Liechtenstein, Schweiz, Vereinigtes Königreich, Andorra, Monaco, San Marino, Vatikanstadt sowie die Kanaren, die Azoren und Madeira.
Alle anderen europäischen Überseegebiete sind ausgenommen.
Folgende 27 Staaten sind Mitglieder der Europäischen Union (EU): Belgien, Bulgarien,
Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien,
Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen,
Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern (Republik Zypern).
PROTRIP-WORLD eignet sich für Personen, die sich für bis zu 2 Jahre im Ausland aufhalten möchten. Dabei ist es unerheblich, ob Sie privat oder geschäftlich auf Reisen gehen. PROTRIP-WORLD empfiehlt sich für internationale Studenten und Doktoranden, Sprach- und Austauschschüler, Highschool-Schüler, Praktikanten, Reisende, Au-pairs, Freiwillige und Work-and-Travel-Teilnehmer.
Weitere Voraussetzungen sind:
1) Sie sind bei Versicherungsbeginn nicht älter als 49 Jahre.
2) Der Abschluss der Versicherung erfolgt vor Ausreise für die gesamte Dauer des Auslandsaufenthaltes bzw. nach Ausreise für die restliche Zeit des Auslandsaufenthaltes, maximal aber für 24 Monate. Wird der Antrag erst nach Grenzüberschreitung gestellt, beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Wartezeit.
PROTRIP-WORLD erfüllt Bedingungen für J1-VISA in den USA
Neben den Voraussetzungen für J2-, F1- und F2-Visa erfüllt PROTRIP-WORLD auch die strengen Bedingungen, die das Department of State für Austauschprogramme im Rahmen von J1-Visa in den USA festgelegt hat. Dazu gehören u. a. eine Versicherungssumme von mindestens 100.000 $ für medizinische Behandlung nach Krankheit und Unfällen, 25.000 $ für die Überführung im Todesfall.
Ausgezeichnete Bewertung von internationaler Ratingagentur
Die Finanzkraft der Allianz Worldwide Care SA wird von einer der international führenden Kreditratingagenturen, Standard & Poor’s, mit AA (Ausgezeichnet) bewertet. Sie können sich also auch in den heutigen unruhigen Zeiten darauf verlassen, dass ein solides und zuverlässiges Unternehmen hinter PROTRIP-WORLD steht.
Die Regierung der Republik Costa Rica reagiert auf die aktuelle Pandemielage mit schärferen COVID-19-Einreisebestimmungen. So werden Einreisende verpflichtet, neben einer umfangreichen Auslandskrankenversicherung auch die Deckung von Quarantänekosten nachzuweisen. PROTRIP-WORLD bietet sowohl die Deckung der Behandlungskosten einer Covid-19 Erkrankung als auch eventuell anfallender Quarantänekosten bis zu 2.000 US $. Die Sonderregelung bezüglich der Quarantänekosten besteht exklusiv für Reisende nach Costa Rica.
Egal, ob Sie an der Highschool oder Uni das Sportangebot nutzen oder in Ihrer Freizeit Ski fahren, wandern, Rad fahren oder Wasserski fahren – bei PROTRIP-WORLD sind alle diese Aktivitäten mitversichert. Kein Versicherungsschutz besteht für Motorrad- oder Autorennen, Fallschirmspringen, Gleitschirmfliegen, Bungee-Jumping, Base-Jumping, Bergsteigen (mit Kletterausrüstung), Free-Climbing sowie Sport- und Gerätetauchen. Profisportler können nicht in PROTRIP-WORLD versichert werden.
Beim Abschluss der Auslandskrankenversicherung PROTRIP-WORLD, haben Sie die Möglichkeit, ein ergänzendes Versicherungspaket dazu zu buchen. Bildungsreisende, wie zum Beispiel Au-pairs, haben sogar die Wahl zwischen dem Comfort-Paket, bestehend aus einer Haftpflicht-, Unfall-, Gepäck- und Assistanceversicherung, oder dem Plus-Paket, welches erweiterte Leistungen in der Haftpflichtversicherung bietet.
Sie planen eine Au-pair-Tätigkeit?
In dem Fall sollten Sie mindestens das Comfort-Paket dazu buchen. Haftpflichtschäden im Rahmen der Au-pair-Tätigkeit sind hier bis 1 Million Euro mitversichert. Dieser Schutz gilt auch für Sprachreisende, die bei Familien mit Kindern wohnen und ähnliche Tätigkeiten wie Au-pairs ausüben. Wir empfehlen jedoch den Abschluss des Plus-Pakets, denn darin werden zusätzliche Schäden abgedeckt, die im Rahmen einer Au-pair-Tätigkeit auftreten können. Das Schlüsselverlustrisiko sowie Schäden am Eigentum der Gastfamilie sind Beispiele dafür.
Ihre Reise beinhaltet ein Praktikum?
Dann ist das Plus-Paket für Sie die richtige Wahl. Mitversichert in Höhe von 5 Millionen Euro und ohne Selbstbehalt sind Schäden in Ausführung eines berufsspezifischen Praktikums im Rahmen eines Studiums oder Erasmus-Plus-Programms. Schäden in Ausführung berufsspezifischer Praktika, die nicht im Rahmen eines Studiums oder Erasmus-Plus-Programms erfolgen, sind - bis zu einer Versicherungssumme von 10.000 € und unter Berücksichtigung eines Selbstbehaltes von 100 € je Schadensfall - mitversichert.
Mitreisende Familienangehörige können ebenfalls versichert werden, wenn sie nicht älter als 49 Jahre sind. Schließen Sie dafür für jedes Familienmitglied separat eine Versicherung ab.
Kinder und Jugendliche können über PROTRIP-WORLD versichert werden. Kinder unter 6 Jahren können über PROTRIP-WORLD allerdings nur versichert werden, wenn auch die mitreisenden erziehungsberechtigten Personen über diesen Tarif versichert sind.
Nach Ablauf des beantragten Zeitraums endet die Versicherung automatisch. Reisen Sie vorzeitig zurück, teilen Sie uns dies bitte mit. Ein Anruf oder eine E-Mail genügt. Sie bezahlen dann nur die bis zum Eingang dieser Mitteilung angefallenen Beiträge. Besteht ein Lastschriftverfahren, wird dieses gestoppt. Ergibt sich ein Guthaben, bekommen Sie dies umgehend und ohne Abzug einer Verwaltungsgebühr zurücküberwiesen.
Für eine rückwirkende Beitragserstattung benötigen wir einen Wiedereinreisebeleg, der die vorzeitige Rückkehr bestätigt (Flugticket oder Ähnliches).
Hier finden Sie die häufigsten Fragen zum Coronavirus.
Eine Stornierung der Versicherung ist vor Versicherungsbeginn jederzeit möglich. Möchten Sie aufgrund der aktuellen Krankheitswelle den Reisezeitraum ändern, ist eine Verschiebung möglich. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Nein, Reisekosten werden nicht von der Auslandskrankenversicherung übernommen. Wir empfehlen: Wenden Sie sich an Ihr Hotel oder Ihre Fluggesellschaft, um zu klären, ob eine Kulanzregelung (Umbuchung oder Stornierung) möglich ist.
Costa Rica verpflichtet Einreisende, neben einer umfangreichen Auslandskrankenversicherung auch die Deckung eventueller Quarantänekosten nachzuweisen. PROTRIP-WORLD bietet sowohl die Deckung der Behandlungskosten einer Covid-19 Erkrankung als auch eventuell anfallender Quarantänekosten bis zu 2.000 US $. Die Sonderregelung bezüglich der Quarantänekosten besteht exklusiv für Reisende nach Costa Rica. Bitte geben Sie beim Online-Abschluss im Bereich "Raum für besondere Vermerke" den Wunsch einer gesonderten Bescheinigung des Reiseversicherungsschutzes für Costa Rica an. Wir schicken Ihnen diese Erklärung dann gerne nachträglich per E-Mail zu.
Hier finden Sie die häufigsten Fragen zum Coronavirus.
Fieber, Husten, Anzeichen einer Corona-Infektion? Sie können beruhigt sein. Angst vor hohen Arztkosten müssen Sie mit dem Versicherungsschutz von PROTRIP-WORLD nicht haben. Die medizinisch notwendige Heilbehandlung der Coronavirus-Infektion ist versichert. Außerdem beinhaltet PROTRIP-WORLD unbegrenzte Nachleistung für Behandlungskosten, sollten Sie aufgrund der Infektion gezwungen sein, länger im Ausland zu bleiben.
Quarantänekosten werden nicht von der Auslandskrankenversicherung übernommen (Ausnahme: Costa Rica). Oft wird die Quarantäne als vorsorgliche Schutzmaßnahme verordnet. Hierbei handelt es sich nicht um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung. Wenn Sie während der Quarantäne an dem Coronavirus erkranken, ist die Behandlung selbstverständlich versichert.
Die Kosten eines Corona-Tests werden übernommen, sofern eine entsprechende Symptomatik besteht und er vom Arzt angeordnet ist. Handelt es sich bei dem Test allerdings lediglich um eine präventive Maßnahme, z. B. zur Erfüllung einer geforderten Ein- oder Ausreisebestimmung oder für einen Gesundheitsnachweis für Schule, Hochschule oder Arbeitgeber etc., so müssen Sie die Kosten selbst tragen.
Ja, die Auslandskrankenversicherung von PROTRIP-WORLD schützt Sie sowohl bei Reisen in Ländern, für die vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung ausgesprochen wurde, als auch im Krankheitsfall im Zusammenhang mit einer Pandemie.
Ja, PROTRIP-WORLD bietet sowohl Versicherungsschutz bei Pandemien als auch bei Reisen in Ländern, für die vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung ausgesprochen wurde.
Nein, Reisekosten werden nicht von der Auslandskrankenversicherung übernommen. Wir empfehlen: Wenden Sie sich an Ihr Reiseunternehmen, um zu klären, ob beispielsweise die Fluggesellschaft Ihnen mit einer Kulanzregelung (kostenlose Umbuchung oder Abbruch Ihrer Reise) entgegenkommt.
Grundsätzlich besteht für eine gewisse Dauer auch Versicherungsschutz bei Unterbrechung des Auslandsaufenthaltes. Da Sie aufgrund der Entwicklung des COVID-19 nicht abschätzen können, wie lange Ihr Heimatlandaufenthalt dauern wird, empfehlen wir Ihnen, direkt nach Einreise ins Heimatland die PROTRIP-WORLD-Versicherung zu kündigen. Teilen Sie uns dies bitte mit. Ein Anruf oder eine E-Mail genügt, um taggenau abzurechnen. Sie bezahlen dann nur die bis zum Eingang dieser Mitteilung angefallenen Beiträge.
Tipp: Bitte wenden Sie sich an Ihre letzte Versicherung im Heimatland, um diese umgehend wieder zu aktivieren.
Wenn Sie Ihre Reisepläne wieder aufgreifen, schließen Sie gerne wieder eine neue PROTRIP-WORLD-Versicherung ab
Mit Einreise in Ihr Heimatland endet der Versicherungsschutz von PROTRIP-WORLD. Bitte wenden Sie sich an Ihre letzte Versicherung im Heimatland, um diese umgehend wieder zu aktivieren.
Das Robert Koch Institut stellt Ihnen wichtige Informationen über die aktuelle Coronavirus-Entwicklung zur Verfügung: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html.
Hier finden Sie die häufigsten Fragen zur Anmeldung.
Um sich über PROTRIP-WORLD zu versichern, sind nur 2 Dinge zu tun: Sie füllen das Anmeldeformular sorgfältig aus. Danach überprüfen Sie noch einmal Ihre Angaben und bestätigen die Anmeldung. Und das war’s auch schon für Sie.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz innerhalb Europas haben und in das Vereinigte Königreich reisen, wählen Sie bitte die Region „Reisen von Europa nach Europa“ im Online-Abschluss aus. Zu Europa im Sinne dieser Versicherung gehören alle EU-Länder, Norwegen, Island, Liechtenstein, Schweiz, Andorra, Vereinigtes Königreich, Monaco, San Marino, Vatikanstadt sowie die Kanaren, die Azoren und Madeira. Alle anderen europäischen Überseegebiete sind ausgenommen. Folgende 27 Staaten sind Mitglieder der Europäischen Union (EU): Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern (Republik Zypern).
Versichern Sie sich bitte wie folgt:
Regionen-Wechsel bis 6 Wochen
Wenn Sie sich bis zu 6 Wochen in einer Region mit anderem Beitrag aufhalten, brauchen Sie nichts weiter zu beachten. Bis 6 Wochen besteht weltweit Versicherungsschutz.
Beispiel: Sie reisen für 6 Monate nach Panama. Auf dem Rückweg planen Sie einen 4-wöchigen Stopover in den USA ein.
Schließen Sie bitte für die gesamte Reisedauer eine Versicherung für die Preisregion „Weltweit ohne USA und Kanada“ ab.
Regionen-Wechsel über 6 Wochen
Wenn Sie längere Zeit in Regionen mit unterschiedlichen Beiträgen reisen, versichern Sie bitte jeden Aufenthalt separat. Schließen Sie dazu mehrere PROTRIP-WORLD-Versicherungen ab. Als Versicherungsbeginn der neuen Versicherung wählen Sie bitte den Tag, an dem Sie in das Land mit anderer Beitragsstufe einreisen. Vermerken Sie bitte beim Abschluss der neuen Versicherung, dass es sich um eine Anschlussversicherung handelt. Wir kündigen dann die Vorversicherung taggenau. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Dauer des Aufenthaltes versichert werden muss und zwischen den einzelnen Versicherungen keine unversicherten Zeiten bestehen dürfen.
Beispiel: Sie reisen für fünfeinhalb Monate nach Australien und danach für 3 Monate in die USA.
Schließen Sie bitte für 6 Monate eine Versicherung für die Preisregion „Weltweit ohne USA und Kanada“ ab und im direkten Anschluss eine Versicherung für 3 Monate für die Region „Weltweit mit USA und Kanada“. Im Beispielfall erhalten Sie 2 Bestätigungen für 2 Versicherungen. Wir behandeln die beiden Versicherungen aber wie einen Vertrag, damit Ihnen keine Nachteile entstehen. Der Versicherungszeitraum der ersten Versicherung wird von uns manuell angepasst und Sie erhalten für diesen Zeitraum eine Gutschrift.
PROTRIP-WORLD bietet maßgeschneiderte Versicherungskombinationen, ideal auch für eine Reise nach Zentralamerika. Die aktuelle Pandemielage sorgt für strengere Einreisebestimmungen und so hat auch Costa Rica seine Anforderungen angepasst. Einreisende werden verpflichtet, neben einer umfangreichen Auslandskrankenversicherung auch die Deckung von Quarantänekosten nachzuweisen. PROTRIP-WORLD bietet sowohl die Deckung der Behandlungskosten einer Covid-19 Erkrankung als auch eventuell anfallender Quarantänekosten bis zu 2.000 US $. Die Sonderregelung bezüglich der Quarantänekosten besteht exklusiv für Reisende nach Costa Rica. Bitte geben Sie beim Online-Abschluss im Bereich "Raum für besondere Vermerke" den Wunsch einer gesonderten Bescheinigung des Reiseversicherungsschutzes für Costa Rica an. Wir schicken Ihnen diese Erklärung dann gerne nachträglich per E-Mail zu.
Grundsätzlich muss die Versicherung für die gesamte Dauer des Aufenthaltes abgeschlossen werden. Verlängert sich der Auslandsaufenthalt, kann die Versicherung verlängert werden. Ein Neuabschluss ist nur möglich, wenn Sie in eine Region mit anderem Beitrag wechseln. In diesem Fall können Sie für den Aufenthalt in der neuen Region eine neue Versicherung abschließen. Beachten Sie jedoch, dass die maximale Versicherungsdauer von 24 Monaten auch in diesem Fall nicht überschritten werden darf.
Das können Sie. Bitte teilen Sie uns bei Abschluss der Versicherung mit, dass Sie Ihre Reise selbst organisieren. Tragen Sie dazu bitte „Work and Travel ohne Programmanbieter“ in das Feld „Raum für besondere Vermerke“ ein.
Sie erhalten umgehend nach Anmeldung Ihre Versicherungsbestätigung, die Verbraucherinformationen sowie die Produktinformation per E-Mail.
Nach Abschluss erhalten Sie umgehend Ihre Versicherungsbestätigung, die Verbraucherinformationen sowie die Produktinformation per E-Mail. Wenn Sie keine E-Mail erhalten haben, überprüfen Sie bitte die angegebene E-Mail-Adresse und schauen in dem SPAM-Ordner nach, ob die E-Mail irrtümlich dort eingegangen ist.
Der Online-Abschluss erfolgt über eine sichere Verbindung. Wir nutzen Ihre Daten nur zur Erfüllung des Versicherungsvertrages. Mehr dazu erfahren Sie in der Rubrik Datenschutz.
Hier finden Sie die häufigsten Fragen zu bestehenden Verträgen.
Änderungen können innerhalb von 3 Monaten nach dem ursprünglichen Vertragsbeginn vorgenommen werden. Vor dem beabsichtigten Einreisetag genügt eine E-Mail. Wenn Sie den Versicherungszeitraum erst nach dem ursprünglich geplanten Einreisedatum ändern, benötigen wir einen Einreisenachweis (Passkopie oder Flug-/Bahnticket).
Sollte sich Ihr Auslandsaufenthalt verlängern, können Sie die Verlängerung telefonisch beantragen. Die Höchstversicherungsdauer dieser Versicherung beträgt 2 Jahre.
T +49 2247 9194-977
Mo - Fr: 08.00 bis 18.00 Uhr
Alternativ dazu können Sie uns auch einen Brief, ein Fax oder eine E-Mail senden .
Bei Annahme des Verlängerungswunsches durch den Versicherer besteht Versicherungsschutz nur für die Versicherungsfälle, die nach dem Antrag auf Verlängerung neu eingetreten sind. Ferner besteht bei einer Verlängerung keine Leistungspflicht für bestehende und bekannte Krankheiten, Beschwerden sowie bestehende Schwangerschaften und deren Folgen.
Nach Ablauf des beantragten Zeitraums endet die Versicherung automatisch. Reisen Sie vorzeitig zurück, teilen Sie uns dies bitte mit. Ein Anruf oder eine E-Mail genügt. Sie bezahlen dann nur die bis zum Eingang dieser Mitteilung angefallenen Beiträge. Besteht ein Lastschriftverfahren, wird dieses gestoppt. Ergibt sich ein Guthaben, bekommen Sie dies umgehend und ohne Abzug einer Verwaltungsgebühr zurücküberwiesen.
Für eine rückwirkende Beitragserstattung benötigen wir einen Wiedereinreisebeleg, der die vorzeitige Rückkehr bestätigt (Flugticket oder Ähnliches).
Ist der Hauptzweck Ihres Aufenthaltes im Ausland die Weiterbildung, sind auch alle Zeiträume ohne Weiterbildung im Ausland innerhalb des angemeldeten Zeitraums versichert.
Sie planen, Ihren Auslandsaufenthalt für einige Tage zu unterbrechen um nach Hause zu reisen? Kein Problem. Bei Unterbrechung der Reise ist ein Heimataufenthalt bis 6 Wochen mitversichert. Auch mehrere Heimataufenthalte sind möglich, wenn die Gesamtdauer 6 Wochen nicht übersteigt. Es besteht Versicherungsschutz für Kosten, die infolge eines Unfalls oder einer neu und akut aufgetretenen Krankheit entstehen. Ein Heimataufenthalt am Ende des Versicherungszeitraumes gilt nicht als Reiseunterbrechung. In diesem Fall endet die Versicherung mit Ihrer Rückkehr in das Heimatland.
Eine Änderung des Reiselandes brauchen Sie uns nicht mitzuteilen, wenn für beide Länder der gleiche Versicherungsbeitrag gilt. Reisen Sie in ein Land mit anderem Versicherungsbeitrag, müssen Sie uns dies mitteilen, wenn die Reise länger als 6 Wochen dauert. Lesen Sie hierzu bitte auch die FAQ „Ich reise in Regionen mit unterschiedlichen Beiträgen. Wie versichere ich mich richtig?“ unter „Fragen zur Anmeldung“.
Unser Online-Service steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Sie können mit unseren Online-Formularen eine Vertragsverlängerung beantragen, Ihre Versicherung vorzeitig beenden oder Ihre Bank- und Adressangaben ändern.
Bitte
wechseln Sie zu unserem Secure Server,
um Ihre Änderung online abzuschicken.
Die häufigsten Fragen zu Zahlungen haben wir in dieser Kategorie aufgeführt.
Der Beitrag für diese Versicherung ist bei Abschluss für die gesamte Versicherungsdauer zu zahlen. Sie können zwischen folgenden Zahlungsmöglichkeiten wählen:
Der Beitrag richtet sich nach der Dauer der Reise. Reisen Sie früher zurück als erwartet, reicht ein Anruf oder eine E-Mail, um taggenau abzurechnen. Sie zahlen nur für den tatsächlichen Versicherungszeitraum. Für die Erstattung fallen keine Verwaltungsgebühren an.
Bei Ländern aus dem Euroraum:
Bei einer über einen Monat hinausgehenden Versicherungsdauer können Sie die
Versicherung auch
monatlich per SEPA-Lastschriftverfahren zahlen.
Die erste Beitragsrate ist bei Versicherungsbeginn fällig, die Folgeraten jeweils zu
Beginn des Folgemonats.
Bei Zahlung per Kreditkarte setzen wir das 3-D-Secure-Verfahren ein. Es sorgt für zusätzliche Sicherheit bei Ihren Kreditkartentransaktionen und mindert das Betrugsrisiko durch Kartenmissbrauch.
Sie geben zunächst Ihre Kreditkartennummer ein. Danach wird eine Verbindung zum Kartenherausgeber hergestellt, damit Sie Ihre Identität beispielsweise mittels eines Codes dort bestätigen können. War die Authentifizierung erfolgreich, wird die Kreditkartenzahlung ausgeführt. Das 3-D Secure-Verfahren ist nicht zu verwechseln mit der Prüfnummer (CVC) Ihrer Kreditkarte.
Um das 3-D-Secure-Verfahren nutzen zu können, müssen Sie sich bei Ihrer Bank/Kreditunternehmen registrieren, dies dauert in der Regel einige Tage.
Bitte vermeiden Sie Rücklastschriften. Jede Rücklastschrift ist mit hohem Verwaltungsaufwand und Bankgebühren verbunden. Wir erheben von Ihnen für nicht eingelöste Lastschriften die uns auferlegten Kosten, wenn Sie die Nichteinlösung (beispielsweise auf Grund von Widerruf, falschen Angaben oder fehlender Kontodeckung) zu verantworten haben.
Eventuell zuviel gezahlte Beiträge bekommen Sie umgehend und ohne Abzug einer Verwaltungsgebühr zurücküberwiesen. Reisen Sie vorzeitig zurück, reicht ein Anruf oder eine E-Mail, um taggenau abzurechnen.
Sollten Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen und wieder in Ihr Heimatland Russland zurückreisen, erhalten Sie eventuell zu viel gezahlte Beiträge zurück. Die weltweiten Sanktionen gegen Russland aufgrund des Kriegs in der Ukraine beinhalten jedoch auch blockierte Zahlungsflüsse, die dies erschweren. Wenden Sie sich gerne an unser Zahlungswesen, sollten Sie hiervon betroffen sein.
Hier finden Sie Fragen und Antworten rund um den Schadensfall.
Reisende in die USA und nach Kanada wenden sich bitte - wenn möglich vor einer ärztlichen Behandlung - für Beratung und Unterstützung an unseren Partner Global Excel in Kanada (deutschsprachiger 24-Stunden-Service). Die Mitarbeiter von Global Excel helfen Ihnen bei der Auswahl des richtigen Arztes oder Krankenhauses, erklären Ihnen alle Details der Abrechnung und können die direkte Abrechnung mit Ärzten und Krankenhäusern übernehmen.
Sie erreichen Global Excel 24 Stunden täglich unter der in den USA und in Kanada kostenlosen Rufnummer +1-877-835-6243 (toll-free)Weitere Informationen erhalten Sie unter: Was tun im Krankheitsfall?
Grippe, Erkältung, Zahnschmerzen? Gehen Sie zum Arzt! Sie sind im Rahmen einer
Auslandskrankenversicherung privat versichert. Die Leistungen und
Leistungsausschlüsse Ihrer Versicherung finden Sie
unter Leistungen. Weisen
Sie den behandelnden Arzt gegebenenfalls auf den Leistungsumfang Ihrer Versicherung
hin, um eine Überbehandlung zu vermeiden.
Nach der Behandlung erhalten Sie vom Arzt eine Rechnung. Aus dieser Rechnung müssen
der Name der behandelten Person, die Bezeichnung der Krankheit, die Art der
einzelnen ärztlichen Leistungen sowie die Behandlungskosten hervorgehen.
Bitte reichen Sie die Rechnung im Original und unter Angabe der Versicherungsnummer
und Ihrer aktuellen Bankverbindung bei uns ein. Danach erfolgt die Erstattung auf
das von Ihnen angegebene Konto.
Details erfahren Sie
unter: Wie werden Ihre Rechnungen erstattet?
Bitte senden Sie Rechnungen im Original per Post ein. Bitte geben Sie Ihre Versicherungsnummer und ggf. eine Bankverbindung an, falls das Empfängerkonto vom Vertragskonto abweicht.
Falls Sie unsere Sicherheits-App MY-SAFETY-APP 2 installiert haben und nutzen,
können Sie Schadenmeldungen und Arztrechnungen mit einem Knopfdruck direkt an uns schicken.
So verkürzt sich die Bearbeitungszeit erheblich.
https://www.my-safety-app.com/de/funktionen
Unsere Bearbeitungszeit beträgt 2 Wochen. Nach Abschluss der Bearbeitung erfolgt eine tarifliche Erstattung oder eine schriftliche Mitteilung.
Medikamente müssen medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sein. Sie erhalten
die Medikamente gegen Vorlage des Rezeptes in der Apotheke. Das Originalrezept kann
danach bei uns zur Erstattung eingereicht werden.
Medikamente, die in der Apotheke ohne Rezept erhältlich sind, sind nicht
erstattungsfähig.
Bitte beachten Sie, dass Rezepte erst bearbeitet werden können, wenn uns die
dazugehörige Arztrechnung mit Diagnose vorliegt.
Ihre Meinung ist uns wichtig!
Wir freuen uns, wenn Sie sich kurz die Zeit nehmen, eine Bewertung bei Google, Facebook oder auch Trustpilot zu schreiben. So helfen Sie nicht nur uns, unseren Service weiter zu verbessern, sondern auch anderen Kunden, die auf der Suche nach der passenden Versicherung sind.
Sollten Sie noch offene Themen haben oder mit unserem Service nicht zufrieden sein, haben Sie natürlich die Möglichkeit, sich an die jeweilige Fachabteilung oder die Abteilung für Beschwerdemanagement (sandra.karnstedt-panienka@dr-walter.com) zu wenden. Auch über unser Kontaktformular sind wir für Sie erreichbar. Weitere Informationen über Fragen zur Beschwerdebearbeitung finden Sie in unserem Impressum.
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