Au-pair-Versicherung in Australien

Während der Zeit als Au-pair können viele Situationen auftreten, in denen ein Rundumschutz sinnvoll ist. Nicht nur, dass man während der Au-pair-Zeit einmal krank werden kann – es gibt eine Vielzahl anderer Risiken, die man berücksichtigen sollte.

Ein paar Beispiele aus der Praxis

  • Das Kind fällt auf dem Spielplatz von der Schaukel und verletzt sich.
  • Sie verschütten Rotwein auf festverlegtem Teppich.
  • Ihnen fällt beim Kochen die Pfanne auf das Ceranfeld und es zerbricht.
  • Ihr Gepäck wird auf der Hinreise gestohlen.
  • Nach einem Unfall benötigen Sie eine langwierige Zahnbehandlung.
  • Sie sind schwer erkrankt und ein Familienangehöriger möchte anreisen.

Wir empfehlen daher immer einen Komplettschutz aus Auslandskranken-, Privat- und Au-pairhaftpflicht-, Unfall- sowie Assistanceversicherung.

Zu Leistungen

OVHC-Versicherung nicht vorgeschrieben

Ausländische Besucher haben in Australien grundsätzlich keinen Anspruch auf medizinische Versorgung über das nationale Gesundheitssystem.* Da auch die medizinische Grundversorgung in Australien schnell mehrere tausend Dollar kosten kann, ist eine Auslandskrankenversicherung dringend notwendig. Möglich ist der Abschluss einer OVHC-Versicherung (Overseas Visitors Health Cover), welche vom australischen Department of Immigration and Citizenship empfohlen wird. Dies ist eine spezielle Art von Versicherung für ausländische Besucher in Australien, die nur in Australien angeboten wird. Diese Versicherungen sind teuer und bieten im Gegensatz zu weltweit gültigen Auslandskrankenversicherungen lediglich Schutz in Australien.

Au-pairs beantragen für ihren Aufenthalt in Australien ein Working-Holiday-Visum (Visa subclass 417) oder ein Work-and-Holiday-Visum (Visa subclass 462). Für diese Visa ist eine OVHC-Versicherung nicht vorgeschrieben und auch nicht notwendig. Anders verhält es sich beispielsweise bei ausländischen Studenten, für die eine OVHC-Versicherung verpflichtend ist.

* Ausnahmen: Großbritannien, Schweden, Belgien, Finnland, Italien, Malta, die Niederlande, Slowenien, Irland und Neuseeland haben eine Gesundheitsvereinbarung mit Australien, sodass Bürger dieser Länder eine medizinische Notfallversorgung erhalten, jedoch keinen Anspruch auf eine weiterführende Behandlung haben. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.privatehealth.gov.au/health_insurance/overseas/overseas_visitors_health_cover.htm.

Wir haben für Sie die Vorteile der OVHC- und einer selbstgewählten Versicherung zusammengestellt.

Gegenüberstellung OVHC zu PROTRIP-WORLD

Vorteile OVHC

Ansprechpartner vor Ort

 

Erfahrung mit dem Gesundheitssystem

 

 

Vorteile PROTRIP-WORLD

Ansprechpartner in der Muttersprache

 

Beschwerdestelle

 

Krankenrücktransport

 

Weltweiter Versicherungsschutz

 

Nicht nur Krankenversicherung

 

Unsere Empfehlung

Die Au-pair-Versicherung PROTRIP-WORLD passt sich Ihren Reiseplänen an. Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Reiseregionen und auch den Versicherungsumfang können Sie flexibel wählen: 

PROTRIP-WORLD umfasst immer eine starke Auslandskrankenversicherung.

Insbesondere beim Au-pair-Aufenthalt empfehlen wir, Ihren Versicherungsschutz um das Standard- oder Complete-Paket zu ergänzen, um sorgenfrei reisen und arbeiten zu können. Die beiden Pakete unterscheiden sich im Umfang der Haftpflichtversicherung. Beim Complete-Paket gibt es eine höhere Grundversicherungssumme und es deckt beispielsweise das Schlüsselverlustrisiko und Schäden aus Anlass einer Gefälligkeitshandlung ab.

Wählen Sie ein PROTRIP-WORLD-Versicherungspaket, profitieren Sie von folgendem Versicherungsschutz:

Auslandskrankenversicherung

 

Krankenrücktransport

 

Ansprechpartner in der Muttersprache

 

24-Stunden-Notruf-Hotline

 

Heimreise im Notfall

 

Reiseversicherung für Urlaube bis zu 6 Wochen während des Aufenthaltes

 

Haftpflichtversicherung

 

Unfallversicherung

 

Reisegepäckversicherung

 

Die genauen Leistungen entnehmen Sie bitte den Leistungsübersichten

Visa-Bestimmungen für Au-pairs in Australien

Au-pairs beantragen für ihren Aufenthalt in Australien ein Working-Holiday-Visum (Visa subclass 417) oder ein Work-and-Holiday-Visum (Visa subclass 462).

Für die Einreise müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Sie sollten

  • zwischen 18 und 30 Jahre alt sein;
  • mindestens 200 Stunden Erfahrung in Kinderbetreuung haben (mit Nachweis);
  • ausreichende Englischkenntnisse besitzen;
  • über genügend Geld verfügen, um Ihren Aufenthalt zu finanzieren (ungefähr 5000 AUD);
  • über genügend Geld verfügen, um Ihre Heimreise zu finanzieren, oder bereits im Besitz eines Rückflugtickets sein.

Die genauen Visa-Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Vorgaben des Department of Immigration and Border Protection.

Beide Visa erlauben es Ihnen, für eine begrenzte Zeit in Australien zu arbeiten, jedoch ergeben sich aus Ihrem Aufenthalt keine Rechte oder Pflichten, die Sie als normaler Angestellter hätten (Sozialversicherung, Steuern, gesetzliche Krankenversicherung). Für Ihre medizinische Absicherung sind Sie selbst zuständig und können sich eine für Sie passende Auslandskrankenversicherung aussuchen.

Die Au-pair-Versicherung PROTRIP-WORLD passt sich Ihren Reiseplänen an.